Anwaltsgebühren-transparent!

Zu Beginn des Mandats informieren wir Sie über unsere Gebühren. 

Unsere Gebühren rechnen wir, soweit wir Sie nicht zu Beginn des Mandats anderweitig informieren, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG VV) ab. Auch wenn wir auf Wunsch die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen, sind Gebührenschuldner grundsätzlich Sie, als unser Mandant.

Gebührenrechner

Mit dem Gebührenrechner können Sie sich ein Bild machen von den Gebühren, die voraussichtlich durch den Anwaltsauftrag entstehen. Die Anwaltsgebühren werden im Arbeitsrecht in der Regel nach dem Gegenstandswert berechnet. Der Gegenstandswert (auch Streitwert genannt) stellt den Wert dar, "um den es geht", um den die Parteien streiten. 

Der Streitwert für ein Kündigungsschutzverfahren beträgt nach der Rechtsprechung bspw. den Betrag des letzten Quartalsbruttoverdienst., der für einen Zeugnisstreit oder eine Abmahnung ein Bruttomonatsgehalt.. Werden mehrere Themen miteinander geltend gemacht,  (Zeugnis, Lohnrückstände, Urlaubsabgeltung, etc.) werden die Streitwerte addiert. Wichtig: Eine eventuell vom Arbeitgeber zu zahlende Abfindung erhöht den Streitwert nicht.

Besonderheiten im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht gilt die Besonderheit, dass außergerichtlich und in der 1. Instanz des Gerichtsverfahrens, jede Partei ihre Anwaltskosten selber zahlen muss, unabhängig davon, wer gewinnt oder verliert. 

Daher müssen Sie, bzw. Ihre Rechtsschutzversicherung, außergerichtlich und in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht,  in jedem Fall die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung tragen, unabhängig davon, ob Sie letztlich Recht bekommen haben, oder nicht.

 

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