Kündigung erhalten?
Nach einer Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeut, um Kündigungsschutzklage einzureichen. Verpassen Sie diese Frist, ist die Kündigung in der Regel wirksam.
Was Sie jetzt unbedingt beachten sollten:
- Kündigung nicht unterzeichnen
- Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung beachten
- Keine vorschnellen Äußerungen gegenüber dem Arbeitgeber
- schnell rechtliche HIlfe sichern
Ist Ihre Kündigung wirksam?
Viele Kündigungen sind angreifbar oder unwirksam.
Ich prüfe für Sie:
- Kündigungsgrund
- Fristen
- Formfehler
- besonderer Kündigungsschutz
So unterstütze ich Sie:
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie bei:
- Kündigungsschutzklage
- Abfindungsverhandlungen
- Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
- strategischer Beratung
Sie erhalten:
- eine klare Einschätzung
- verständliche Beratung
- konsequente Vertretung
- volle Kostentransparenz
Neuburg an der Donau - Ingolstadt - München
Telefon zentral: 0841 13804280, Mail: anwalt@kanzlei-arbeitnehmerrechte.de
Persönliche Besprechungstermine nach Terminvereinbarung in unseren Büros in
Ingolstadt: Am Nordbahnhof 18, 85049 Ingolstadt
München: Friedrichstr.20, 80801 München
Neuburg an der Donau: Blumenstr.42, 1.OG, 86633 Neuburg an der Donau.