Anfrage für 
Beratung zu einem Aufhebungsvertrag/ Kündigung

Telefon: 084113804280

E-Mail: anwalt@kanzlei-arbeitnehmerrechte.de

Wir nehmen nach Erhalt Ihrer Anfrage zeitnah, meist noch am selben Tag, mit Ihnen Kontakt auf. 

Für eine erste Beratung rechnen wir die sogenannte Erstberatungsgebühr gem. 34 RVG in Höhe von 190,- € netto ab.  Zzgl. Auslagenpauschale zzgl. Mwst. ergibt sich ein Bruttobetrag in Höhe von 249,90 €. 

Die Beratung wird direkt an Sie in Rechnung gestellt. Ob und inwieweit Sie dazu von einer ggf. abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung eine Erstattung erhalten, hängt von Ihrer individuellen Vertragsgestaltung ab. 

Im Falle einer weiteren Beauftragung in der Sache wird die Beratungsgebühr mit den weiteren Gebühren verrechnet. 

Mir ist bekannt, dass die anfallende Beratungsgebühr vorab zu entrichten ist.

Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.*

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Fachanwältin für Arbeitsrecht
in Ingolstadt und Neuburg an der Donau für die Region 10

Persönliche Besprechungstermine nach Vereinbarung  in

Ingolstadt: Am Nordbahnhof 18, 85049 Ingolstadt 

Neuburg an der Donau: Blumenstr. 42, 1.OG, 86633 Neuburg an der Donau (Besprechungsbüro)

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