Anfrage für
Beratung zu einem Aufhebungsvertrag/ Kündigung
Telefon: 084113804280
E-Mail: anwalt@kanzlei-arbeitnehmerrechte.de
Wir nehmen nach Erhalt Ihrer Anfrage zeitnah, meist noch am selben Tag, mit Ihnen Kontakt auf.
Für eine erste Beratung rechnen wir die sogenannte Erstberatungsgebühr gem. 34 RVG in Höhe von 190,- € netto ab. Zzgl. Auslagenpauschale zzgl. Mwst. ergibt sich ein Bruttobetrag in Höhe von 249,90 €.
Die Beratung wird direkt an Sie in Rechnung gestellt. Ob und inwieweit Sie dazu von einer ggf. abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung eine Erstattung erhalten, hängt von Ihrer individuellen Vertragsgestaltung ab.
Im Falle einer weiteren Beauftragung in der Sache wird die Beratungsgebühr mit den weiteren Gebühren verrechnet.
Fachanwältin für Arbeitsrecht
in Ingolstadt und Neuburg an der Donau für die Region 10
Telefon zentral : 0841 13804280, Mail: anwalt@kanzlei-arbeitnehmerrechte.de
Persönliche Besprechungstermine nach Vereinbarung in
Ingolstadt: Am Nordbahnhof 18, 85049 Ingolstadt
Neuburg an der Donau: Blumenstr. 42, 1.OG, 86633 Neuburg an der Donau (Besprechungsbüro)