Aufhebungsvertrag erhalten?
Ein Aufhebungsvertrag kann weitreichende Folgen haben, insbesondere für Ihre Abfindung, Ihre weiteren Ansprüche und Ihr Arbeitslosengeld. In vielen Fällen lässt sich eine deutlich bessere Abfindung erzielen, wenn frühzeitig rechtlich geprüft und kompetent verhandelt wird.
Ist Ihr Aufhebungsvertrag für Sie vorteilhaft?
Ein Aufhebungsvertrag wird in der Regel vom Arbeitgeber vorgegeben und hat nicht unbedingt Ihre Interessen im Focus. Ich prüfe für Sie insbesondere:
- Höhe und Verhandlungsspielraum der Abfindung
- Regelungen zu Freistellung und Zeugnis
- Nutzung von Dienstwagen und weiteren Vorteilen
- Wettbewerbsverbote und Ausgleichsklauseln
- mögliche Nachteile für Ihr Arbeitslosengeld
So unterstütze ich Sie:
Ich prüfe Ihren Aufhebungsvertrag und zeige Ihnen auf, welche Regelungen für Sie nachteilig sind und welche Ansprüche bestehen.
Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie um Ihre Position zu verbessern und eine angemessene Abfindung zu erzielen.
Ich übernehme für Sie die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber und setze Ihre Interessen konsequent durch.
Neuburg an der Donau - Ingolstadt - München
Telefon zentral: 0841 13804280, Mail: anwalt@kanzlei-arbeitnehmerrechte.de
Persönliche Besprechungstermine nach Terminvereinbarung in unseren Büros in
Ingolstadt: Am Nordbahnhof 18, 85049 Ingolstadt
München: Friedrichstr.20, 80801 München
Neuburg an der Donau: Blumenstr.42, 1.OG, 86633 Neuburg an der Donau.